Prüfung und Wartung

Prüfung

Die regelmässige Prüfung der Betriebssicherheit ist für alle kraftbetätigten Tore Pflicht. Eine Unterscheidung zwischen privat oder gewerblich genutzten Tore ist nicht gegeben. Abhängig von der Nutzungshäufigkeiten (Zyklen je Tag) ist die Prüfung mindestens einmal jährlich vorgeschrieben. Die Prüfung muß von einem Sachkundigen durchgeführt und mit einem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Die Prüfprotokolle werden im Prüfbuch abgelegt.

Im Schadensfall, insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen, wird das Prüfbuch als Nachweis für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Betreibers herangezogen. 

Wartung

Die regelmäßige Wartung eines Tores dient in erster Linie der Vermeidung von Ausfallzeiten durch ein defektes Tor. Viele Schäden am Tor kündigen sich durch kleinere "Probleme" im Vorfeld an oder sind früh zu erkennen. Je nach Einsatzort eines Tores können hier hohe Folgekosten auf Grund eines Ausfalls vermieden werden. Bei Neutoren ist die regelmäßige Wartung zum Erhalt von Garantieleistungen vom Hersteller vorgeschrieben. Die regelmäßige Wartung am Tor sollte man genau wie die Inspektion bei Fahrzeugen betrachten. Sie beugt größeren Schäden und Ausfällen vor !

Was tun ?

Der Betreiber eines Tores haftet für Schäden im Rahmen eines Unfalls durch ein defektes Tor. Er muß dann den Nachweis erbringen das er seine Sorgfaltspflicht zur Unfallverhütung erfüllt hat. Dies erfolgt für gewöhnlich in Form der Dokumente im vorhandenen Prüfbuch. Kann er diesen Nachweis nicht erbringen und es kommt zum Rechtsstreit, werden dann zumeist Begriffe wie "Vorsätzlich", "Fahrlässig" oder "Grob fahrlässig" ins Spiel gebracht. Wenn sie also eine regelmäßige Prüfung und Wartung ihres Tores als nicht notwendig erachten sollten sie sich über den Sachverhalt der Betreiberhaftung im klaren sein.

Am einfachsten umgehen können sie solche Situationen wenn sie einen Fachbetrieb mit der regelmäßigen Durchführung der Prüfungs- und Wartungsarbeiten in Form eines "Prüfungs-, / Wartungsvertrages" beauftragen.